Bei Hausvermietung Kommunalrecht verletzt

Bei der Vermietung eines Hauses durch den CDU-Fraktionsvorsitzenden im Gersheimer Gemeinderat Jürgen Wack an die Gemeinde Gersheim sind essentielle Beteiligungs- und Transparenzrechte des Gemeinderats verletzt worden. Dieser Ansicht ist die Gersheimer Fraktion von Bündnis90/Die Grünen. Das saarländische Kommunalgesetz schreibt eine Beteiligung des Gemeinderats vor, wenn ein Gemeinderatsmitglied einen Vertrag mit der Gemeinde schließen will. Diese Vorschrift gilt bis auf Verträge des täglichen Lebens, wozu ein Mietvertrag nicht zählt, ausnahmslos und wurde von der Gemeindeverwaltung im Fall des Medelsheimer Hauses nicht beachtet, denn der Vertrag wurde dem Gemeinderat nicht zur Genehmigung vorgelegt. Vielmehr wurde die Beteiligung eines Gemeinderatsmitglieds an dem Mietvertrag unter dem Vorwand des Datenschutzes nicht offengelegt.

Diesen Sachverhalt hat Grünen-Fraktionsmitglied Anne Hecksteden nun der Kommunalaufsicht zur Bewertung vorgelegt. „Die Vorschrift im Kommunalgesetz ist so klar gefasst, dass es keinen Beurteilungsspielraum zu Lasten der Beteiligung des Gemeinderats geben darf“, so Anne Hecksteden.

Hintergrund

§ 36 Abs. 2 Satz 1 KSVG lautet „Verträge der Gemeinde mit der Bürgermeisterin, dem Bürgermeister oder mit Mitgliedern des Gemeinderats sind nur rechtsverbindlich, wenn der Gemeinderat sie genehmigt.“ Dabei handelt es sich um eine Transparenzvorschrift, die den Interessenwiderstreit bei Verträgen zwischen Gemeinde und Gemeinderatsmitgliedern vorbeugen soll, indem sie diese Verträge im Gemeinderat öffentlich macht. Diese Norm ist ein wichtiger Schritt zur Prävention von Korruption und Günstlingswirtschaft.