Gemeinsamer Antrag der Oppositionsfraktionen im Gersheimer Gemeinderat auf Vertagung der Tagesordnungspunkte 3 und 4 der Gemeinderatssitzung am 06.11.2018:
Die drei Oppositionsfraktionen im Gemeinderat beantragen die Vertagung der Tagesordnungspunkte 3 und 4 der heutigen Sitzung. Diese Tagesordnungspunkte betreffen die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. die abschließende Stellungnahme der Gemeinde im Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz des Antrags auf Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim.
Des Weiteren wird beantragt in beiden Fällen bei der zuständigen Behörde eine Fristverlängerung zu beantragen, die es ermöglicht Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Ortsräte sowie der im Zuge der öffentlichen Auslegung erhobenen Einwendungen und Anregungen durchzuführen. Die öffentliche Auslegung endet am 19.11.2018. Hilfsweise wird eine außerordentliche Sitzung des Gemeinderats für Dienstag den 20.11. beantragt (somit nach Ende der Auslegungsfrist und vor Ablauf der Frist für die abschließende Stellungnahme der Gemeinde).
Begründung
Die Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim ist eine wichtige Angelegenheit, die die Gemeinde und insbesondere die an das Abbaugebiet angrenzenden Gemeindeteile auf viele Jahre betreffen wird. Vor dem Hintergrund der sich aus dieser Feststellung ergebenden Verantwortung des Gemeinderats sind eine eingehende und informierte Beratung in den Gremien sowie wirksame Beteiligungsmöglichkeiten aller Betroffenen notwendig. Unter Berücksichtigung der noch laufenden öffentlichen Auslage, der ausstehenden Beschlüsse der Ortsräte und ohne strukturierte Information der Bürger über die Angelegenheit selbst und die in den Gemeindeorganen vertretenen Ansichten ist eine Beschluss- oder auch nur Beratungsreife somit nicht gegeben.
Hinsichtlich der Beteiligung der Ortsräte sieht § 73 KSVG eine Beteiligung bei Angelegenheiten vor die den Gemeindebezirk betreffen. Was die zeitliche Abfolge mit der Beratung im Gemeinderat betrifft, sieht die Kommentierung explizit vor, dass die Anhörung so rechtzeitig durchzuführen ist, dass die Beschlüsse des Ortsrats noch Einfluss auf die Entscheidung der zuständigen Beschlussorgane (Gemeinderat und beschlussfassende Ausschüsse) haben können. Dies ist hier aktuell nicht der Fall. Zudem wäre zu prüfen ob auch der Ortsrat Bliesdalheim zu hören ist, da auf der Fläche dieses Gemeindebezirks zwar kein Abbau geplant ist, er durch die räumliche Nähe und die entstehenden Staub- und Lärmemissionen aber durchaus als betroffen einzustufen ist.
Analog zur vorgegebenen zeitlichen Abfolge der Beteiligung des Ortsrats gebietet die durch die öffentliche Auslage angestrebte wirksame Beteiligungsmöglichkeit aller Betroffenen, dass die Beratung und Beschlussfassung erst nach Ende der Auslagefrist angesetzt wird.